In meinen Beratungen und Coachings höre ich immer wieder, dass selbständige Frauen für ihre (freiwillig gesetzliche) Krankenversicherung zu viel zahlen.
Denn einige Krankenkassen stufen Gründerinnen beim Start in die Selbständigkeit gerne mit einem zu hohen Beitrag ein.
Sodass beim Start gleich viele 100 Euro monatlich fällig sind. Das muss nicht sein. Hier kannst du sparen!
Selbständige haben die Wahl zwischen einer privaten und freiwilligen, gesetzlichen Versicherung. Wir reden hier ausschließlich über die freiwillig gesetzliche KV!
So viel zahlst du aktuell (Stand 2022):
Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 % des monatlichen Einkommens (Gewinn),
der ermäßigte Beitragssatz (ohne Krankengeld) bei 14,0 %.
Neuerdings kommt noch bei vielen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 % hinzu.
Ein Beitrag zur Pflegeversicherung (3,05 Prozent/3,4 % bei Kinderlosen) ist ebenso fällig.
So viel Krankenkassenbeitrag wird für Selbständige mindestens und höchstens fällig:
Vorweg: Deine Krankenkasse interessiert nur dein GEWINN (Einnahmen minus Ausgaben), nicht der Umsatz.
Hierauf wird der Beitrag berechnet.
Die untere Beitragsbemessungsgrenze liegt z.Zt. bei 1.096,67,- Euro.
Heißt: Auch wenn du weniger verdienst, zahlst du die o.g. Prozente auf diesen Betrag.
Die obere Grenze liegt z.Zt. bei 4.837,50 Euro. Kommst du darüber, erhöhen sich die Beiträge nicht mehr.
Alles, was an Gewinn dazwischen liegt, wird mit den o.g. Prozenten berechnet.
Beispiele für Selbständige (inkl. 1,3 % Zusatzbeitrag) OHNE Pflegeversicherung
Monatseinkünfte netto | Beitrag |
1.000,- € | 174,37 |
2.000,- € | 318,00 |
5.000,- € | 769,16 |
Du kannst deine Beiträge mit einem Rechner genau prüfen: Hier geht´s zum Beitragsrechner!
So kannst du Krankenversicherung als Selbständige sparen
Spielen wir mal ein paar Beispiele durch:
1. Der günstigste Tarif: Familienversichert
Du bist verheiratet und dein Mann (oder deine Frau) sind ebenfalls bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dann kannst du dich bei ihm oder ihr mitversichern lassen. Aber nur, WENN DEIN GEWINN 470,- Euro pro Monat NICHT übersteigt UND du offiziell nicht mehr als 18 Stunden pro Woche selbständig tätig bist.
Dies kann besonders zu Anfang einer Selbständigkeit interessant sein oder wenn du eh vorhast, nur ein paar Hunderter nebenbei zu verdienen.
Denk dran, dass es um den GEWINN geht! Du darfst gern z.B. 800,- Euro Umsatz mtl. machen, aber die Ausgaben etwas hochschrauben, um unter die 470,- Euro zu kommen. Das geht mit Coachings, Website-Erstellung, Weiterbildung, neuer Laptop & Co. ganz leicht. ;-)
2. Du bist Gründerin und möchtest möglichst wenig zahlen
Wie viel du tatsächlich im ersten Jahr als Selbständige verdienen wirst, steht in den Sternen. Vielleicht hast du dir einen Businessplan erstellt. Der mag eher optimistisch ausfallen und recht hohe Zahlen auswerfen.
Das kann sinnvoll und motivierend sein. Sinnvoll, wenn du Gründungszuschüsse, Kredite o.ä. in Anspruch nimmst. Motivierend für dich, denn du siehst, was möglich ist.
Doch wenn es um deine Krankenkassenbeiträge geht, dann solltest du kurz ein pessimistisches Szenario entwerfen, um deinen Beitrag zur KV gering zu halten.
Nachzahlen kannst du immer noch!
Mein Tipp: Gib beim Start nicht mehr als rund 1.000,- Euro GEWINN! pro Monat an.
Dann liegt dein Beitrag bei rund 200,- Euro mtl..
Stellst du im Laufe des 1. Jahres fest, dass deine Gewinne durch die Decke gehen, dann kannst du die Beiträge immer noch anpassen lassen.
Hab unbedingt IMMER deine Zahlen im Kopf. Zumindest grob. Und leg dir ggf. Geld für eventuelle Krankenkassen-Nachzahlungen beiseite.
3. Du bist nebenberuflich selbständig
Informiere deine Krankenkasse darüber und evtl. räumt sie dir einen speziellen Beitrag ein. Bist du noch angestellt, dann bist du ja schon über deinen Arbeitgeber krankenversichert. Informiere dich genau, ob und wie viel KV du zusätzlich zahlen musst.
Als nebenberuflich gilt dein Business, wenn du weniger als 20 Stunden pro Woche selbständig tätig bist. (Genau nachprüfen wird das kaum einer).
Oder du erfüllst folgende Kriterien:
- Du bist als ArbeitnehmerIn angestellt und nebenher selbständig tätig.
- Das Einkommen aus deiner selbständigen Tätigkeit beträgt nur ein paar Hundert Euro.
- Du beschäftigst keine Angestellten oder maximal einen Minijobber.
- Du beziehst keinen Gründerzuschuss von der Agentur für Arbeit.
Achtung: Eine Einstufung zum Mindestsatz von 1.096,67 Euro umfasst auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, ausgezahlte Renten sowie weitere Einkünfte – zum Beispiel aus einem Minijob. Einnahmen des Partners/Ehegatten werden mitgezählt. Für Kinder gibt es Freibeträge.
Der beste Tipp ist immer: Telefoniere mit deiner Krankenkasse und lass dich beraten. Geh zu Anfang immer von einer geringen Stundenzahl und einem geringen Verdienst aus.
Reiche immer fristgerecht deine Einkommenssteuer-Erklärung ein und lass dir zu viel gezahlte Beiträge zurückerstatten!
Spielst du mit dem Gedanken, das Geld für die Krankenversicherung komplett zu sparen?
Don´t do it!!!!
Als Selbständige ist es selbstverständlich, krankenversichert zu sein. Selbst für Sparfüchse wie mich, die gerne ihre Fixkosten gering halten, stellte sich die Frage nie auf eine Krankenversicherung zu verzichten. Selbst wenn du dich bester Gesundheit erfreust und mental auf gesund eingestellt bist – du weißt nie was kommt. Es reicht ein kleiner Unfall oder eine chronische Erkrankung, schon bist du fällig.
Du bist nicht ganz sicher ob du zu viel Krankenkassen-Beitrag zahlst?
Bist du unsicher oder solltest du feststellen dass du u.U. zu viel Krankenkassen-Beitrag gezahlt hast, dann setz dich unbedingt mit deiner KK in Verbindung (ein Telefonat reicht vorerst). Schildere deine Situation und frage ob die Einstufung (noch) korrekt ist.
Ich habe schon erlebt dass eine Selbständige nach 3 Jahren die gesamten zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen hat.
Da reden wir über mehrere 1000,- Euro!
Neben der zu hohen Einstufen bei der Gründung kann es ebenfalls vorkommen, dass dein Business sich verändert. Vielleicht hast du die letzten Jahre gut verdient aber nun schaltest du einen Gang runter, arbeitest weniger, hast die Branche gewechselt oder es läuft einfach nicht. Dann kannst du mit deiner Krankenkasse sprechen und dich zukünftig niedriger einstufen lassen.
How ever – check unbedingt deine Beiträge und schau ob du korrekt eingestuft wurdest.
Wir reden hier von barem Geld dass du jeden Monat auf´s Neue erst einmal verdienen musst.
Wie sieht´s bei dir aus? Alle Ausgaben korrekt? Oder gibt´s eventuell Geld zurück?
Ich freu mich über deine Fragen und Meinungen gleich hier in den Kommentaren!
Herzlichen Dank, Ines
genau mein Thema :-) – ich halte dich auf dem Laufenden….
Ich bin gespannt und drück die Daumen!
Ich habe deinen Blog letztens gefunden und finde ihn top. Übersichtlich, interessante Beiträge und deine Begeisterung kommt durch :) Danke, Ludwig
Danke Ludwig! Das freut mich sehr. Schön dass er auch der männlichen Zunft gefällt! :-)
Hallo Ines,
ein sehr guter Beitrag zum Thema KV. Allerdings: Wie sind Deine Erfahrungen mit Rückerstattungen von zuviel gezahlten Beiträgen? Ich kenne nur Existenzgründer, die die lapidare Auskunft erhalten: Erstattet wird nichts! Hoffentlich kannst Du mir Beispiele nennen, wo das geklappt hat.
Herzliche Grüße
Hans-Joachim Olczyk
Hallo Olli! Danke.
Die Techniker hat ein Jahr zu viel bezahlte Beiträge von sich aus (!!!) zurückerstattet nachdem per Ekst.-Bescheid bewiesen war dass die Einnahmen im letzten Jahr weniger als 945,-€/Monat betrugen. Parallel wurde die KV für nebenberufliche Selbständigkeit beantragt und genehmigt (u. somit der Beitrag um ca. 100,-€/Monat gesenkt).
Vom Steuerberater kenne ich ebenfalls die Aussage: nachgezahlt werden darf immer aber rückerstattet wird nie! Ich hatte nun schon zwei Fälle wo das doch der Fall war.
Mein Tipp: direkt bei der Kasse anrufen und die genaue Situation ehrlich schildern. Die TK zumindest war sehr hilfsbereit und entgegenkommend.
Noch´n Tipp: Bei der Gründung versuchen den niedrigsten Beitrag zu wählen. UND/ODER: Nach dem 1. Ekst.-Bescheid prüfen ob Einstufung passt. Ggf. sofort anpassen lassen.
Schöne Grüße, Ines
Hey Ines,
ich habe diesen Beitrag schon öfters weiterempfohlen und auch selber für sehr hilfreich empfunden. Wollte ich mal so sagen, denn das bekommt man als Verfasser(in) nicht immer so direkt als Feedback!
Ist bei dir viel los? Habe gesehen, dass es keine neuen Beiträge gab und ich mag deine sehr gerne….
Lieben Gruß aus Berlin,
Ludwig
Hey Ludwig,
vielen lieben Dank für dein Feedback und die Weiterempfehlungen. Das freut mich sehr.
Stimmt, bei mir ist viel los, ich komme nicht zum Schreiben. Bei dir ähnlich?
2016 verspricht ein buntes Jahr zu werden mit einigen Neuerungen. Da bin ich dran und werde ganz bald berichten!
Wie läuft´s bei dir so?
Liebste Grüße und danke für den „kick in the ass“,
Ines
vielen Dank Frau Cordes für diese Info. Ist genau das was ich gesucht und gebraucht habe :-)
Das freut mich Gabi! :-)
Hallo, ich habe ein Problem mit meiner KK. Die Situation ist so -ich arbeite 12 Stunden in der Woche. Letztes Jahr habe ich 16.000 verdient. Mein Mann ist freiwillig, aber gesetzlicn bei derselben Kk versichert, hat eine Mietwohnung, die auf ihn läuft. Also, die KK hat mich als hauptberuflich selbständig eingestuft und ich musste ca. 5000€ von dem Mindestbemessungsbeitrag für Selbständige nachzahlen. Ist es richtig so? Für mich lohnt es sich gar nicht, so zu arbeiten.
Danke!
Liebe Larissa, wenn ich das richtig sehe, kannst du zwar mit deiner wöchentlichen Arbeitszeit (unter 19,5 Stunden) als nebenberuflich Selbständige eingestuft werden, aber mit dem Verdienst nicht. Somit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei ca. 2.126,- Euro, das entspricht in etwa einem Beitrag zur KK von rund 300,- Euro.
Wie kommt deine KK auf 5.000,- Euro Nachzahlung? Was hast du in dem Jahr monatlich eingezahlt?
Nun weiß ich nicht inwieweit die Einkünfte deines Mannes mit in deine Berechnung einfließen?
Ich bin keine Expertin in dem Gebiet. Also würde ich auf jeden Fall einen guten Steuerberater fragen ob das alles so richtig ist und wie du in Zukunft handeln sollst.
Halte uns gerne auf dem Laufenden. Dieses Problem ist für viele interessant und wertvoll.
Danke!
Liebe Ines, vielen Dank Dir! Ich kläre es in den nächsten Wochen ab und sag Dir Bescheid.