Nun hat es auch mich erwischt: Ich hab eine Abmahnung gekriegt wegen eines Fotos dass ich in meinem Mode Blog für einen Artikel vor ca. 1 1/2 Jahren benutzt habe.

Zu Recht?

Leider ja.

Mir war schon bewusst dass ich mit Fotos aus dem Netz die ich im Blog verwende sensibel umgehen muss. Dass ich nicht Fotos aus der Bildersuche bei Google frank und frei einbinden darf. Dass es ein Urheberrecht gibt was Fotografen und ihre Werke schützen soll.

Ja – das wusste ich alles.

Ich hab dies auch ziemlich streng befolgt.

Nicht umsonst benutze ich in diesem Blog nur Fotos von pixelio, deren Nutzung mir gestattet ist.

Doch ich war eben nicht 100% korrekt.

Dieses eine Foto von einer Modenschau von Dita von Teese hatte ich gepostet.

Zu dumm!

Und jetzt wurde ich „erwischt“. Und soll eine empfindlich hohe Strafe zahlen.

Nach kurzem Gefühlschaos: Panik, Hilfe! und so konnte ich mich schnell beruhigen und geguckt was für Möglichkeiten ich jetzt habe. Fachleute und Betroffene raten hierzu:

Was tun wenn dir eine Abmahnung wegen Copyright & Co ins Haus flattert

Diese Tipps beruhen auf meinen Recherchen und Erfahrungen und ersetzen keine rechtliche Beratung!

1. Ruhe bewahren!

2. Fristen beachten.

3. Nichts unterschreiben (die angefügte Unterlassenserklärung).

4. Erstmal nicht zahlen.

5. Nicht den gegnerischen Anwalt kontakten (im Gespräch könnte er dir Dinge entlocken die du später nie gesagt haben willst).

5. Einen Fachanwalt für Internetrecht zu Hilfe nehmen. (nimm dir keinen Wald- und Wiesenanwalt der sich mit Internet- und Urheberrecht nicht auskennt)

Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich drücken. Es muss eine korrigierte Unterlassenserklärung abgegeben werden (Beispiele findest du im Internet, wenn du auf Nummer sicher gehen willst lässt du dir vom Anwalt eine ausstellen).

Gesagt, getan!

Noch am selben Tag hatte ich einen Fachanwalt (Kanzlei Dr. Schenk, sogar in Bremen! -was aber eigentlich auch egal ist) gefunden der die Sache in die Hand nimmt.

Laut Aussage der Anwältin habe ich Chancen den Zahlbetrag zu drücken weil:

  • ich das Bild „nur“ in einen Artikel auf der Unterseite eingebunden habe. Nicht in Werbung, für einen Banner, auf der Startseite etc..
  • der Schadensersatz für diesen Fall als zu hoch gegriffen angesehen wird
  • in der Forderung ein Posten von 85,- Euro für „Internetrecherche“ angegeben wird. Das sei absolut ungewöhnlich, fast noch nie vorgekommen.
  • sich mit Verringerung der Schadensersatz-Summe auch die prozentual angesetzte Vergütung für Anwaltskosten der Gegenseite verringert

Was kostet mich der Anwalt für die Abmahnung?

Für die Beauftragung des Anwalts wurde ein Pauschalbetrag von 200,- Euro vereinbart. Dieser beinhaltet eine korrigierte Unterlassenserklärung und den Briefwechsel mit der Gegenseite. Sollte es zu einer Klage vor Gericht kommen kämen weitere Kosten auf mich zu.

Ich war kurz am Überlegen ob ich mir die 200,- Euro spare, denn dann müsste die Forderung um wenigstens 200,- Euro gedrückt werden um für mich lohnend zu sein.

Auch wenn ich mir dort nicht sicher sein kann – ich will mich wehren. Ich will dies nicht als gegeben hinnehmen. Und ich will mir Unterstützung holen. Ich will was daraus lernen.

Und – Was lerne ich daraus?

Shit happens. Es kommt darauf an wie ich damit umgehe. Da ich diesen Patzer nicht ändern kann muss ich da durch.

Für mich gibt diese Abmahnung Anlass, die Rechtssicherheit meiner Internetseiten erneut auf Aktualität checken zu lassen und mich besser abzusichern.

Erstmals werde ich mir dazu einen Anwalt nehmen. Bisher hatte ich immer gedacht: och, das kriegst du schon allein hin wenn du dich nur genügend schlau machst und dich an großen Firmen orientierst.

Mag sein dass das reichen kann, aber für mich nicht mehr.

Ich erwäge außerdem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für solche Fälle. Soll es geben, Näheres hab ich noch nicht gecheckt.

Wie sieht das mit der Abmahnung bei Onlineshops aus?

Für Onlineshops sieht die Sache übrigens meist noch kritischer aus als für Webseiten. Hier tauchen zuhauf Abmahnungen auf wegen fehlerhaftem Impressum, AGBs, Datenschutzerklärung, Artikelbeschreibung, Versandbedingungen, Widerrufserklärungen, Textilkennzeichnung etc..

Ein noch breiteres Feld als beim Betreiben eines Blogs.

Speziell für Onlineshops gibt es Unternehmen, die beruhigende Lösungen anbieten: Beispielsweise protectedshops.de

Hier kannst du Schutzpakete abschließen (ab monatlich 14,90 Euro) die dir individuelle und aktuelle Rechtstexte für deinen Shop bieten. Diese werden ständig aktualisiert (die Gesetze ändern sich oft) und du bekommst regelmäßige Updates. Außerdem bieten sie eine Haftungsübernahme im Schadensfall an.

Ganz sicher bin ich noch nicht ob und wie mein Onlineshop weiterlaufen wird.

Als gebranntes Kind werde ich ihn erstmal aus dem Netz nehmen bis alle Sachen geklärt sind.

Für die Blogs und bei Facebook habe ich vorerst alle Fotos und Videos die nicht meiner Feder entstammen gelöscht.

Zukünftig werden ich nur noch eigene Fotos benutzen oder gar keine.

Darfst du sorgenfrei lizensierte Fotos auf deiner Internetseite/deinem Blog benutzen?

Nein. Denn selbst mit lizensierten Fotos die du kostenlos bei pixelio.de und anderen Anbietern bekommst als auch mit gekauften Fotos von z.B. istockphoto.com bist du nie für immer auf der sicheren Seite.

Wenn dein legal lizensiertes Foto in einem Jahr von jemand anderem gekauft wird, ändern sich die Lizenzen und der neue Besitzer kann dich abmahnen.

Was viele ebenfalls nicht wissen: Diese lizensierten Fotos darfst du zwar im Moment auf deiner Seite einbinden, jedoch nicht in sozialen Netzwerken wie Facebook teilen.

Zitat pixelio.de: Vor Verwendung der Bilder in Social Communities / Networks sind auch immer die Nutzungsbedingungen der betreffenden Plattform zu prüfen, ob diese ggf. den Nutzungsbedingungen von pixelio entgegenstehen.
Eine Nutzung der Bilder von pixelio z.B. auf Facebook ist demnach nicht möglich, da dort eine Unterlizensierung eingeräumt wird, welche nicht mit unseren Nutzungsrechten übertragen wird. Für eine Nutzung in diesem Rahmen musst Du Dir beim betreffenden Urheber eine gesonderte Erlaubnis einholen.

Wenn du also einen Artikel schreibst, ihn mit einem hübschen Foto versiehst und dann den Beitrag inklusive Beitragsbild bei Facebook postest, ist dies schon nicht legal und du könntest abgemahnt werden!

Schon merkwürdig diese ganzen Regelungen, schließlich basiert das Prinzip von Facebook auf teilen aber so läuft es nun mal.

Ich werde dich zukünftig auf dem Laufenden halten was meinen Fall betrifft.

Wie geht es dir? Hast du Erfahrungen mit Abmahnungen? Musstest du zahlen? Konntest du die Strafe drücken?

Ich freu mich über deinen Kommentar. Herzlichen Dank, Ines.